Mit Tempo mehr Luzerner Strom
Am 24. November 2024 stimmt die Luzerner Stimmbevölkerung über die Beschleunigung beim Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie ab. Um das zu erreichen, wird das kantonale Planungs- und Baugesetz überarbeitet. Neu sollen grosse Energieanlagen schneller bewilligt werden. Heute sind sowohl Kanton als auch Gemeinden bei der Bewilligung beteiligt. Das macht die Verfahren kompliziert und langsam. Neu erteilt der Regierungsrat die Bewilligung für die Nutzungsplanung und das Projekt. Damit werden die Gemeinden entlastet. Diese können weiterhin mitwirken, etwa im Rahmen der Vorprüfung. Wie bisher bleiben auch die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten bestehen. Das Gesetz gilt für grosse Windkraftanlagen, Reservekraftwerke für den Fall einer Strommangellage sowie Energiespeicher in übergeordnetem Interesse. Zusätzlich enthält die Vorlage weitere wichtige Änderungen:
Bessere Infrastruktur für die Elektromobilität: Bei neuen Einstellhallen oder bewilligungspflichtigen Erweiterungen soll künftig die Grundinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen installiert werden. Das erleichtert den Umstieg auf klimafreundliche Autos – gerade auch für Mieterinnen und Mieter.
Klimaangepasstes Bauen in den Gemeinden: Die Auswirkungen des Klimawandels spüren wir alle im Alltag. Neu erhalten Gemeinden die Möglichkeit, massgeschneiderte Vorgaben zum klimaangepassten Bauen vor Ort zu schaffen – beispielsweise um die lokale Hitzebelastung zu vermindern.