Gute Gründe für ein JA
Das neue Planungs- und Baugesetz ist ein weiterer Baustein, um die erfolgreiche Energie- und Klimapolitik des Kantons Luzern fortzuführen. In den vergangenen Jahren hat das Luzerner Stimmvolk die fortschrittliche Klimapolitik und den Ausbau der erneuerbaren Energien immer wieder deutlich unterstützt. Am 24. November 2024 stellen wir die nächste Weiche.
Für eine sichere, bezahlbare und saubere Stromversorgung
Der Kanton Luzern gehört bereits zu den Spitzenreitern beim Solarausbau in der Schweiz. Für eine sichere Stromversorgung braucht es aber einen breiten Mix. Windkraft ergänzt den Solarstrom perfekt – sie liefert Energie im Winter und in der Nacht. Zusammen mit der bewährten Schweizer Wasserkraft bilden Sonne und Wind das ideale Trio für eine sichere, bezahlbare und saubere Stromversorgung im Kanton Luzern. Davon profitieren alle: Der schnellere Ausbau der erneuerbaren Energien schafft Wertschöpfung und Arbeitsplätze vor Ort, statt Geld für Öl und Gas ins Ausland zu schicken.
Verfahren beschleunigen, Rechtssicherheit erhöhen
Heute dauert es oft Jahrzehnte, bis ein neues Kraftwerk in Betrieb geht. Das können wir uns nicht mehr leisten. Künftig soll der Kanton die komplexen Verfahren für grosse Energieprojekte koordinieren. Gemeinden werden entlastet, das Verfahren beschleunigt und die Rechtssicherheit erhöht. Alle Beschwerderechte bleiben erhalten. Künftig wird es aber nicht mehr möglich sein, gegen den gleichen Punkt mehrfach Beschwerde einzureichen. Das neue Verfahren ist nichts Neues. Es wird bereits bei kantonalen Projekten im Strassenbau, beim Hochwasserschutz oder bei der Wasserkraft angewendet.
Schutz der Bevölkerung und Mitsprache bleiben gewährleistet
Das beschleunigte Verfahren hat keine Auswirkungen auf den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner oder die Natur. Sämtliche Untersuchungen müssen wie bisher durchgeführt und Schutzmassnahmen umgesetzt werden. Die Mitsprache der Gemeinden und der Bevölkerung bleiben gewährleistet, auch im beschleunigten Verfahren können sie sich zu Projekten äussern und Anträge stellen. Neu müssen den Gemeinden und der Bevölkerung auch Möglichkeiten zur Beteiligung an den Anlagen geboten werden.