Antworten auf häufige Fragen
Haben Gemeinden mit dem neuen Verfahren nichts mehr zu sagen?
Doch. Die Mitsprache der Gemeinden und der Bevölkerung bleiben auch in Zukunft gewährleistet. Auch im beschleunigten Verfahren können sich die betroffenen Gemeinden zu Projekten äussern und Anträge stellen. Für sie wird es künftig sogar einfacher, sich einzig und allein für die Gemeindeinteressen einzusetzen. Denn im heutigen Verfahren sind die Gemeindebehörden verantwortlich für die korrekte Durchführung der Verfahren und damit zu einer gewissen Neutralität verpflichtet.
Zusätzlich wird die Mitsprache der betroffenen Gemeinden explizit im Gesetz festgeschrieben. Und die Projektentwickler werden verpflichtet, der Bevölkerung und den Gemeinden Beteiligungsmöglichkeiten an den Windanlagen anzubieten. So haben alle die Möglichkeit, von der Wertschöpfung zu profitieren. Zudem besteht die Möglichkeit, Einsprache zu erheben oder Plangenehmigungsentscheide anzufechten.
Wird der Schutz der Umwelt oder der Bevölkerung aufgeweicht?
Nein. Das schnellere Verfahren hat keinerlei Auswirkungen auf den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner der Projekte oder die Natur. Sämtliche Untersuchungen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen wie bisher durchgeführt werden und wo nötig müssen Massnahmen umgesetzt werden. Die Vorlage erlaubt einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energie – das hilft dem Klimaschutz und damit auch der Biodiversität. Deshalb unterstützt auch der Umweltverband Pro Natura die Vorlage.
Was bringt die Stromproduktion mit Windkraft?
Windkraft hat den grossen Vorteil, dass zwei Drittel der Energie im Winter produziert wird und 60 Prozent in der Nacht. Damit ist Windkraft die perfekte Ergänzung zu Solarstrom. Nutzen wir das Windenergiepotenzial im Kanton Luzern, können wir den Stromverbrauch von gut einem Viertel der Haushalte im Kanton Luzern decken. Windenergie trägt dazu bei, die Stromlücke im Winter zu schliessen. Dies zeigt sich seit über 10 Jahren im Entlebuch. Das Windrad Lutersarni von CKW produziert deutlich mehr Strom, als erwartet und überdurchschnittlich viel im Winter.
Können mit dem neuen Verfahren an zusätzlichen Standorten Windparks gebaut werden?
Nein. Das revidierte Planungs- und Baugesetz regelt nur das Genehmigungsverfahren. Es hat keinerlei Einfluss auf die Frage, wo gebaut werden darf. Dies wird im kantonalen Richtplan festgelegt. Die dort vorgesehenen Eignungsgebiete wurden in einem sorgfältigen Prozess ausgewählt, um sicherzustellen, dass keine Schutzinteressen verletzt werden. Die Eignungsgebiete im Richtplan gelten unabhängig vom Abstimmungsergebnis am 24. November.